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Härtefallfonds bis 15.6.2021 verlängert, sowie neue Richtlinie bringt bis zu EUR 1.500,00 Zusatzbonus

Sehr geehrte Klienten!

Seit Donnerstag den 15.04.2021 ist die Beantragung von Fördermitteln des Härtefallfonds aufgrund der neuen Richtlinie möglich. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nur bis 31.07.2021 möglich ist; wir ersuchen daher um zeitgerechte Information und Bekanntgabe der unten angeführten Informationen.

Neben der Ausweitung auf insgesamt 15 Betrachtungszeiträume erhalten Bezugsberechtigte einen zusätzlichen Bonus in der Höhe von 100 Euro für jeden geförderten Betrachtungszeitraum – insgesamt also bis zu 1.500 Euro. Alle Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ein Zusatzbonus iHv EUR 100 für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab 01. Juni 2021 automatisiert und kann auch in Teilbeträgen erfolgen, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
  • Für Anträge, die nach dem 15. April 2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (keine Ruhendmeldung).
  • Für Anträge, die nach dem 15. April 2021 gestellt werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.
  • Verlängerung um 3 Betrachtungszeiträume, insgesamt sind Anträge für max. 15 Betrachtungszeiträume möglich.
  • Anträge können bis einschließlich 31. Juli 2021 gestellt werden.
  • maximale Gesamtförderhöhe: EUR 39.000
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen: die Frist für das Gründungsdatum wurde von 15.03.2020 auf den 31.10.2020 erweitert.
  • Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gem. §§166 ff IO sind anspruchsberechtigt im Härtefall-Fonds.
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden akzeptiert.

Weiterführende Informationen, wie die am häufigsten gestellten Fragen dazu, finden Sie auf www.wko.at. (Quelle www.wko.at)

Natürlich bieten wir Ihnen wieder als Service an, dass wir dies für Sie erledigen; Wir gehen für die Beantragung wieder von Kosten pro Antrag in Höhe von max. EUR 100,00 zuzüglich Umsatzsteuer aus.

Wir bitten Sie um Rückmeldung wenn wir die Beantragung für Sie erledigen sollen mit der Bitte um Übermittlung folgender Informationen per E-Mail (save.tax(at)koll-partner.at) , falls wir diese nicht bereits für die Phase 1 erhalten haben:

  • IBAN, BIC auf den der Zuschuss ausbezahlt werden soll sowie
  • eines Scans/Fotos eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins von Ihnen 
  • Branche
  • Mitarbeiteranzahl
  • Erträge/Betriebseinnahmen im Betrachtungszeitraum 16.03.-15.04.2021, 16.04.2021-15.05.2021 sowie 16.5.2021-15.06.2021
  • Bilanzierer: maßgeblich ist der Leistungszeitraum bzw. das Leistungsdatum
  • Einnahmen-Ausgabenrechner: maßgeblich ist das Zahlungsdatum
  • Falls Sie diese Zahlen nicht selbst ermitteln können, bitten wir um ehestmögliche Übermittlung der Buchhaltungsunterlagen. Nach Fertigstellung der Buchhaltung können wir für Sie gerne den Antrag stellen.
  • Nebeneinkünfte (Vermietung und Verpachtung, Pensionseinkünfte, Nicht selbständige Arbeit,…)
  • Falls wir von Ihnen keine Rückmeldung diesbezüglich bekommen, nehmen wir an, dass die Nebeneinkünfte jenen des letzten Einkommensteuerbescheids entsprechen.
  • Andernfalls bitten wir um Bekanntgabe aller Einnahmen bzw. Ausgaben in den Zeiträumen März, April und Mai 2021
  • Welche wirtschaftliche signifikante Bedrohung liegt vor?
  • Behördlich angeordnetes Betretungsverbot
  • Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden
  • Umsatzeinbruch von mindestens 50% im Vergleich zum Vorjahr

Antragsberechtigt sind folgende Gruppen, wobei die Wirtschaftskammermitgliedschaft keine Voraussetzung darstellt: (GmbHs und Personengesellschaften selbst sind weiterhin nicht erfasst)

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) 

Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Koll & Partner

Tel. 050/256-55 | Fax -533 | FN 352543x LG Korneuburg | DVR 0431257

KOLL& PARTNER Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftstreuhandges.m.b.H.& Co KG

Hollabrunn | Stockerau | Gänserndorf | Tulln | www.koll-partner.at

 

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+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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