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Härtefall-Fonds – Kriterien Phase 1 / Phase 2

Härtefall-Fonds läuft in Phase 1 mit unveränderten Kriterien weiter

Laut Aussagen der WKO wird die Phase 1 des Härtefall-Fonds weiterhin stark in Anspruch genommen. Bis heute Früh wurden laut WKO über 85.000 Anträge eingereicht. Davon konnten bereits rund 90 % positiv abgeschlossen und zur Auszahlung gebracht werden. Die weiteren Anträge werden jeweils tagesaktuell bearbeitet und ebenfalls zur Auszahlung gebracht. Die WKO weißt nochmals darauf hin, dass für alle Berechtigten ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Obwohl Herr Vizekanzler Kogler gestern in der ZIB 2 von einer Lockerung der Zugangsvoraussetzung für die Phase 1 gesprochen hat, möchten wir nochmals auf die umgeänderten diesbezüglichen Richtlinien hinweisen. Wir und auch Sie sind an diese gebunden, sofern Sie uns jedoch den Auftrag erteilt haben, Ihren Antrag zu übermitteln bzw. zu prüfen, halten wir Ihren Fall evident und würden diesen einreichen, sobald sie durch neue Richtlinien antragsberechtigt sind.

Nach Ostern startet Phase 2 des Härtefall-Fonds mit neuen Kriterien

Die WKO verhandelt derzeit mit der Bundesregierung die Kriterien für die nach Ostern startende Phase 2 des Härtefall-Fonds. Diese werden voraussichtlich noch diese Woche bekannt gegeben. Dann wird es Klarheit darüber geben, unter welchen Voraussetzungen die Entschädigungen von bis zu 2.000 Euro pro Monat für entgangene Umsätze bzw. Einkünfte zu erhalten sein werden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass der Kreis der Berechtigten durch eine Lockerung der Zugangsvoraussetzungen erweitert wird. Über die Details werden wir Sie nach Erlassen der neuen Förderrichtlinien unverzüglich informieren.

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