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Fixkostenzuschuss 800.000 / Verlustersatz

Hiermit möchten wir nochmals die Möglichkeit der Beantragung des Fixkostenzuschusses 800.000 bzw. des Verlustersatzes für Ihr Unternehmen informieren.
Die genauen Details zu den einzelnen Regelungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Links: 

https://www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k/

https://www.fixkostenzuschuss.at/verlustersatz/ 

Zusammenfassung: Der Fixkostenzuschuss wird in Abhängigkeit vom covidbedingten Umsatzrückgang (mind. 30% gegenüber dem Vergleichszeitraum) gewährt und kann für Betrachtungszeiträume im Zeitraum von 16. September 2020 bis längstens 30. Juni 2021 beantragt werden. Auch der Verlustersatz kann unter den gleichen Bedingungen für diesen Zeitraum beantragt werden und beträgt bis zu 90% des erlittenen Verlustes. Diese Förderungen müssen bei Einhaltung aller Förderbedingungen nicht zurückgezahlt werden. Es kann jedoch nur eine der beiden Förderungen für diesen Zeitraum beantragt werden.

Wenn Ihr Unternehmen über einen covidbedingten Umsatzrückgang von zumindest 30% in einem Betrachtungszeitraum im Vergleich zum jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 erlitten hat melden Sie sich bitte bei uns. 

Wir werden für Sie berechnen, welche die bestmögliche Variante ist und diese unkompliziert für Sie beantragen. 

Lassen Sie uns gemeinsam die gesetzlichen Möglichkeiten so gut wie möglich für Ihr Unternehmen nutzen!

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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