"Der Verfassungsgerichtshof hat eine Verordnung als gesetzwidrig aufgehoben, mit der die steuerliche Pauschalierung bei Gaststätten ermöglicht wird. Vereinfacht gesagt, hat sich gezeigt, dass durch die Regelung ein Gewinnbetrag ermittelt wird, der in einer großen Anzahl von Fällen nicht mehr den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht."
Die Aufhebung tritt mit 31.12.2012 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Höchstgericht der Bundesregierung eine Reparaturfrist gesetzt.