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Erhöhung der Mietrichtwerte für Altbauwohnungen ab 1. April 2019
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Mit 1. April 2019 werden die Mietrichtwerte für Altbauwohnungen um rund 4% erhöht - die mietrechtlichen Richtwerte gelten für zahlreiche Mietwohnungen in Österreich bei Neuvermietungen. Die maßgeblichen Werte pro Bundesland sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (in € pro m² und Monat).
Bundesland | Ab 1.4.2019 | 1.4.2017 bis 31.3.2019 |
Burgenland | 5,30 | 5,09 |
Wien | 5,81 | 5,58 |
Niederösterreich | 5,96 | 5,72 |
Oberösterreich | 6,29 | 6,05 |
Kärnten | 6,80 | 6,53 |
Tirol | 7,09 | 6,81 |
Steiermark | 8,02 | 7,70 |
Salzburg | 8,03 | 7,71 |
Vorarlberg | 8,92 | 8,57 |
Diese Richtwerte berücksichtigen keine Zu- bzw. Abschläge für Lage und Ausstattung, keine Steuern, Betriebskosten und laufende Inflationsanpassung.
Die Erhöhung entspricht dem Richtwertgesetz, demzufolge alle zwei Jahre eine Anpassung der Richtwertmiete erfolgt.
Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia