2015
2014
Geringfügigkeitsgrenze täglich
31,17
30,35
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
405,98
395,31
Grenzwert für pauschalierte Dienst-geberabgabe
608,97
592,97
Höchstbeitragsgrundlage täglich
155,00
151,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich
(laufender Bezug)
4.650,00
4.530,00
Höchstbeitragsgrundlage (jährlich)
für Sonderzahlungen
(echte und freie Dienstnehmer)
9.300,00
9.060,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich
für freie Dienstnehmer
(ohne Sonderzahlungen)
5.425,00
5.285,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Wie bereits in der KI 05/14 berichtet, wurde der Beitrag zur Unfallversicherung mit Juli 2014 auf 1,30% gesenkt – der IESG-Beitrag beläuft sich ab dem Beitragsjahr 2015 auf 0,45% anstelle von bisher 0,55%.