Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Artikel zum Thema: Krankheitskosten

April 2007
Kategorien: Klienten-Info

Kurz-Info: Heilbehandlungskosten im Ausland als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Für die Anerkennung von Krankheitskosten als a.g. Belastung ist es - lt. LSt-Protokoll 2006 - erforderlich, dass die Behandlungskosten in direktem Zusammenhang mit der Krankheit stehen und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Beseitigung der Krankheit darstellen. Erfolgt die Behandlung im Ausland durch dort anerkannte Heilpraktiker, können die Behandlungskosten sowie die Fahrtkosten (Kilometergelder) unter Berücksichtigung der in § 34 EStG geregelten Selbstbehalte (bis maximal 12%) steuerlich geltend gemacht werden.
In Österreich bedürfen Behandlungen durch nichtärztliches Personal (z.B. Physiotherapeuten) grundsätzlich einer ärztlichen Verschreibung. Für derartige Behandlungen im Ausland ist eine steuerliche Anerkennung nur möglich, wenn die medizinische Erforderlichkeit durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wird.

Bild: © Marc Dietrich - Fotolia

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
Zum Seitenanfang