Förderungen nach dem ERP-Fonds-Gesetz
Der ERP-Fonds beruht auf einem zwischen der Republik Österreich und den USA im Jahr 1961 unterzeichneten Abkommen betreffend die Verwaltung der Mittel des European Recovery Program (ERP). Vergeben werden mittel- und langfristige Investitionskredite. Der Zinssatz muss nicht dem Kapitalmarktzinssatz entsprechen. Für KMU bieten sich insbesondere an:
Zuständig für die Gewährung ist die AWS. Der Unternehmer muss den Förderungsantrag bei einem Kreditinstitut (einer ERP-Treuhandbank) stellen.
Eigenkapitalförderungen
In Österreich existiert bis dato kein Private-Equity-Gesetz. Anträge zur Förderung der Eigenkapitalausstattung bei einer Expansion können ebenfalls über die AWS gestellt werden. Diese übernimmt insbesondere Eigenkapitalgarantien. Daneben besteht ein Double-Equity-Garantiefonds der AWS.
Garantiegesetz:
Falls die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) Zahlungen zu leisten hat, die nicht aus den hierfür gewidmeten Mitteln gedeckt werden können, ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, die AWS schadlos zu halten.
Wichtige Informationen zu Förderungen finden Sie u.a. unter folgenden Links
Beratung zur Erlangung von Fördermitteln
Aufgrund der Fülle und Unübersichtlichkeit des bestehenden Angebotes von Fördermaßnahmen kann ein spezialisierter Berater nützliche Hilfestellungen bieten.
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