Zunächst sind die Anschaffungskosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar (auch wenn die Kassa mehr als € 400,- excl. USt kosten sollte) und zudem kann eine Prämie in Höhe von € 200 pro Kassa geltend gemacht werden (werden wir für Sie im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen beantragen können). Diese Prämie steht bei Anschaffung eines neuen Systems oder Umrüstung eines bestehenden Systems zu und stellt keine Betriebseinnahme dar.
Unsere Lösung
Wir arbeiten derzeit intensiv mit Softwareentwicklern zusammen, um eine kostengünstige und einfach zu bedienende Registrierkassenapp anbieten zu können. Diese wird zum ersten Jänner 2016 alle Erfordernisse einer Registrierkasse aufweisen und zusätzlich zum ersten Jänner 2017 über alle geforderten Maßnahmen des Manipulationsschutzes verfügen. Die Applikation wird für Tablets samt einem gekoppelten Belegdrucker zur Verfügung stehen. Dies soll auch die einfache Mitnahme in den Außendienst ermöglichen, um Ihnen zu ersparen entweder eine Registrierkasse im Rucksack mitschleppen zu müssen oder händisch ausgestellte „Ersatzbelege“ nach Rückkehr in Ihren Betrieb nochmals in die stationäre Kasse eintippen zu müssen (=Verpflichtung lt. Gesetz).
Zusätzlich wird die Software die Möglichkeit beinhalten, die erfassten Barumsätze automatisch zu verbuchen, sodass zusätzliche Kosten für die ordnungsgemäße Erstellung Ihrer Buchhaltung minimiert werden können.
Sollten Sie an einer solchen Lösung interessiert sein, laden wir Sie herzlich zu unserem Informationsabend bezüglich Registrierkassenpflicht, Belegerteilungspflicht etc. für die erste Dezemberwoche 2015 ein. Den genauen Termin werden wir rechtzeitig bekannt geben.
Diesbezüglich bitten wir um Anmeldung bis 11.November 2015 in unserem Sekretariat unter 050 256 55 oder per Email an save.tax@koll-partner.at. Wir werden Ihnen die Softwarelösung präsentieren und stehen selbstverständlich für alle Fragen zur Steuerreform zu Ihrer Verfügung.