Die Anmeldung geschieht in zwei Schritten:
Für den Fall, dass Sie erstmals Dienstnehmer anmelden, müssen Sie vor der Anmeldung eine Dienstgeberkontonummer anfordern.
Was wird gemeldet?
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger legt die zu verwendenden einheitlichen Datensätze fest. Mittels dieser Formulare sind folgende Angaben zu machen:
Tritt der Arbeitnehmer die Beschäftigung nicht an, ist die Anmeldung zu stornieren.
Meldung von Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
Innerhalb von sieben Tagen sind Änderungen im Beschäftigungsverhältnis zu melden, wie zum Beispiel Unterbrechung und Wiedereintritt oder Änderungen der Beitragsgrundlage. Dafür steht das Formular „Änderungsmeldung“ zur Verfügung.
Welche Konsequenzen hat eine verspätete Anmeldung bzw. eine Nichtmeldung?
Ein Verstoß gegen die Meldepflichten stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit Geldstrafen geahndet wird. Zusätzlich kann der Krankenversicherungsträger einen Beitragszuschlag vorschreiben. Beachten Sie, dass das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung auch gerichtlich strafbar sein kann, und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Nicht zu bestrafen ist, wer die ausstehenden Beiträge während des Strafverfahrens zur Gänze einzahlt oder sich zur Nachentrichtung gegenüber dem Sozialversicherungsträger verpflichtet. Eine Anmeldung mit falschen Daten kann strafbares betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen darstellen.
Wann und wie hat eine Abmeldung zu erfolgen?
Die Abmeldung hat ebenfalls über ELDA binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung zu erfolgen, das heißt mit Ende des Entgeltanspruches. Eine Abschrift der Abmeldung ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Auch dafür gibt es ein Formular.
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