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Artikel zum Thema: Entgeltfortzahlung

Mai 2003
Kategorien: Klienten-Info

Kurz-Info: Klarstellung zur Entgeltfortzahlung bei Dienstnehmerunfällen


Der Stichtag 30. September 2002 für die Entgeltfortzahlung bei Unfällen von Dienstnehmern bezieht sich auf das Datum des Unfalles und nicht des Dienstnehmereintrittes (Klienten-Info März 2003).

Bild: © John Hurst - Fotolia

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