Artikel zum Thema: Energieabgabe
Energieabgabenvergütung - Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) - rückwirkender Antrag an das Finanzamt?
Österreich hat ein Gerichtsverfahren beim EuGH verloren, in dem ein Hotelbetreiber die Energieabgabenvergütung eingeklagt hatte. Es besteht deshalb die Hoffnung, dass auch Dienstleistungsbetriebe rückwirkend ab 2011 Anträge auf Energieabgabenvergütung nachträglich stellen können. Nur in Fällen von hohem Energieeinsatz wird eine Antragstellung sinnvoll sein. Die Antragsfrist für das Jahr 2011 endet am 31.12.2016. Es ist noch nicht bekannt, wie die Österreichische Finanzverwaltung mit dem Urteil des EuGH umgehen wird. Um die Chance auf mögliche Rückvergütung von bereits bezahlten Energieabgaben nicht zu verwirken, empfehlen wir aufgrund der neuen Rechtslage die Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater um Chancen und Risken eines rechtzeitigen Antrags an das Finanzamt abschätzen zu können.
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