Darüber hinaus kommt es noch zu weiteren Entlastungen bzw. wirtschaftsfördernden Maßnahmen:
Erhöhung des Kinderfreibetrags von 220 € auf 440 € pro Kind (bei Inanspruchnahme von beiden Elternteilen beträgt dieser 300 € pro Person);
Integration des Arbeitnehmerabsetzbetrages in den Verkehrsabsetzbetrag und Erhöhung auf jährlich 400 € (anstatt bisher zusammen 345 €);
Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) für Kleinverdiener von 110 € auf bis zu 400 € bzw. 500 €, wenn der Steuerpflichtige Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat;
Negativsteuer für niedrige Pensionen von bis zu € 110 (bei Veranlagung 2015 schon maximal bis zu 55 € als vorgezogene Erleichterung);
Anhebung des Pendlerzuschlags für Pendler mit niedrigen Einkommen;
der Forschungsstandort soll durch eine Erhöhung der Forschungsprämie von 10% auf 12% sowie durch Zuzugsbegünstigungen für Wissenschafter und Forscher gestärkt werden;
Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung von 1.460 € auf 3.000 €;
Erleichterung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, etwa durch die Schaffung von Rahmenbedingungen für Crowdfunding.