FA St. Veit Wolfsberg
DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg
AT92 0100 0000 0556 4572
FA Kitzbühel Lienz,
FA Kufstein Schwarz
DST Tirol Ost
AT62 0100 0000 0554 4839
FA Bregenz,
FA Feldkirch
DST Vorarlberg
AT63 0100 0000 0557 4988
FA Neunkirchen Wr. Neustadt,
FA St. Pölten Lilienfeld
DST Niederösterreich Mitte
AT08 0100 0000 0550 4295
FA Gänserndorf Mistelbach,
FA Hollabrun Korneuburg Tulln
DST Weinviertel
AT28 0100 0000 0550 4226
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag,
FA Graz Umgebung
DST Steiermark Mitte
AT38 0100 0000 0553 4698
FA Wien 4/5/10,
FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg
DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg
AT31 0100 0000 0550 4075
Die Bankverbindung (IBAN) des Finanzamts für Großbetriebe lautet übrigens AT88 0100 0000 0550 4116.
Laut Information des BMF erfolgt immer noch eine große Anzahl an Zahlungen auf das alte Finanzamtskonto. Wenngleich bisher im Sinne einer Übergangsregelung eine Gutschrift auf das richtige Finanzamtskonto durch die zuständige Bank erfolgte, ist es hier mit Beginn Oktober zu Änderungen gekommen.
Überweisungen an die ("falsche") alte Kontonummer bzw. auf die alte IBAN werden nunmehr von der Bank nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber rücküberwiesen. Dadurch kann es neben unnötigen Rücküberweisungen auch zu Säumniszuschlägen und Mahnspesen kommen. Die Kontrolle, ob bei Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträgen an die entsprechende Dienststelle des FA Österreich die aktuell gültige IBAN verwendet wird bzw. in den Buchhaltungssystemen korrekt hinterlegt ist, zahlt sich daher aus.