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Artikel zum Thema: Wirtschaftskammer

Januar 2014
Kategorien: Klienten-Info

Normverbrauchsabgabe (NoVA): Übergangsregelung vereinbart

Das Bundesgremium des Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer Österreich und das Finanzamt haben sich auf eine Übergangsregelung die NoVA betreffend verständigt. Diese wird demnächst per Erlass bekanntgemacht.

Für Fahrzeuge, für die bis inklusive 15. Februar 2014 ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, kann die NoVA gemäß der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnet und abgeführt werden, sofern das Fahrzeug bis 30. Juni 2014 ausgeliefert (dem Kunden übergeben) wird.

Derzeit laufen noch Bemühungen, die neue NoVA-Formel günstig zu beeinflussen. Am Mittwoch 29.1.2014,
wird das Abgabenänderungsgesetz im Ministerrat beschlossen.

Quelle: www.wko.at/fahrzeughandel

Bild: © Arnd Oetting - BMF

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