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Artikel zum Thema: Meldeverpflichtung

März 2012
Kategorien: Klienten-Info

Frist für Meldung von Auslandszahlungen für 2011 bis Ende März ausgedehnt

Wie letztens berichtet (KI 02/12) sind bestimmte Auslandszahlungen (Meldung gem. § 109b EStG) in einem Kalenderjahr bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zu melden. Entsprechende Zahlungen im Kalenderjahr 2011 wären daher grundsätzlich bis Ende Februar 2012 zu melden gewesen. Einer BMF-Information von Anfang Februar folgend kommt es nun zu einer einmaligen Ausdehnung dieser Frist bis Ende März 2012! Auslandszahlungen im Jahr 2011, die der Mitteilungsverpflichtung gem. § 109b EStG unterliegen, müssen demnach erst bis Ende März 2012 (in elektronischer Form) gemeldet werden. Die elektronische Meldung mittels ELDA soll frühestens ab 1. März 2012 technisch möglich sein.

Bild: © gratisography.com

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