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Artikel zum Thema: KMU

Januar 2017
Kategorien: Klienten-Info

KMU-Investitionszuwachsprämie

Mit dieser Förderungsaktion soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden.

Neuinvestitionen von mehr als EUR 50.000,00 gegenüber den durchschnittlichen Investitionen der letzten 3 Jahre werden mit bis zu 15% (des Investitionszuwachses) gefördert.

Die Förderung gilt für Investitionen in einer Betriebsstätte in Österreich in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens, ausgenommen sind jedoch PKW und Grundstücke.

Da die vorhandenen budgetären Mittel beschränkt sind (2017: 87,5 Mio EUR und 2018 auch 87,5 Mio EUR) und das "first come, first serve" Prinzip zur Anwendung kommt ist eine rasche Antragsstellung zu empfehlen.
Bitte kontaktieren Sie uns VOR Durchführung (=rechtsverbindlicher Unterschrift) des Projekts/der Anschaffung.

Bild: © gratisography.com

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+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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