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Artikel zum Thema: K�rperschaftsteuervorauszahlung

September 2014
Kategorien: Klienten-Info

Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheide für 2014

Aufgrund der Änderung im Bereich der gesetzlichen Mindesthöhe des Stammkapitals für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) reduzierte sich die Mindestkörperschaftsteuer von EUR 1.750,00 auf EUR 500,00 im Jahr 2013. Im Jahr 2014 wurde die ersten 3 Quartale auch jeweils ein Viertel dieser EUR 500,00, somit EUR 125,00 vorgeschrieben.

Aufgrund der Änderung im GmbH-Gesetz ab dem 2. Quartal 2014 wodurch die gesetzliche Mindesthöhe des Stammkapitals wieder auf EUR 35.000,00 erhöht wurde, wird für bereits länger bestehende GmbHs die Mindestkörperschaftsteuer wieder angehoben. Im Jahr 2014 beträgt die Mindestkörperschaftsteuer für solche Fälle daher EUR 1.437,00 (1 Quartals EUR 125,00 + 3 Quartale 437,50=gerundet EUR 1.437,00). 

Gesetzliche Grundlage hierfür § 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 in Verbindung mit § 26c Z 51 KStG 1988 unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 1 GmbHG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2014.

Bild: © estima - Fotolia

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