Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Artikel zum Thema: Bildungskarenz

November 2009
Kategorien: Klienten-Info

Arbeitsmarktpaket II 2009

Das von den Sozialpartnern ausgehandelte Paket sieht eine zusätzliche Stützung des Arbeitsmarktes im Ausmaß von 400 Mio. € bis zum Jahr 2013 vor und behandelt nachfolgende Punkte. Neben einer Eindämmung der Arbeitslosenrate wird auch angestrebt, Arbeitnehmer bzw. Arbeitsuchende beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen zu unterstützen.

  • Altersteilzeit: Um den Zugang zur Altersteilzeit für Neufälle zu erleichtern, bleibt im Jahr 2010 das Mindestzugangsalter wie bisher mit 53 Jahren für Frauen und 58 für Männer bestehen. Somit wurde die stufenweise Erhöhung um ein Jahr hinausgezögert. Ab 2011 wird die Altersgrenze wieder jährlich um ein halbes Jahr angehoben. Im Jahr 2014 beträgt das „endgültige“ Zugangsalter schließlich 55 bzw. 60 Jahre. Außerdem wird für Neufälle die kontinuierliche Arbeitszeitreduktion gegenüber der Blockzeitvereinbarung (volle Arbeitsleistung in der ATZ Aufbauperiode und gar keine Arbeitsleistung in der ATZ Abbauphase) begünstigt, da bei der kontinuierlichen Reduktion 90% des zusätzlichen Aufwands vom AMS gedeckt werden und beim Blockzeitmodell nur 55%. Der zusätzliche Aufwand besteht darin, dass beispielsweise bei einer Reduzierung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers um 50%, dieser trotzdem 75% des ursprünglichen Lohnes erhält und die Beiträge für die Sozialversicherung weiterhin zu 100% geleistet werden müssen.
  • Bildungskarenz: seit 1.8.2009 kann eine geförderte Bildungskarenz bereits bei einer ununterbrochenen Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten vereinbart werden. Bisher war eine Bildungskarenz nur möglich, wenn der Mitarbeiter bereits ein Jahr im Unternehmen beschäftigt war. Die Mindestdauer für die Bildungskarenzzeit wurde von drei auf zwei Monate herabgesetzt. Die Höchstdauer von 12 Monaten blieb unverändert. Diese Neuregelung ist bis 31.12.2011 befristet.
  • Kurzarbeit: Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung (Sozialpartnervereinbarung). Ziel von Kurzarbeit ist es, die Beschäftigung bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu sichern. Im Zuge des Arbeitsmarktpaketes II wurde nun die Gesamtdauer für die Kurzarbeitsbeihilfe von bisher 18 Monaten auf 24 Monate ausgedehnt. Zudem erhöht sich die Beihilfe ab dem 7. Monat um die Differenz zwischen dem tatsächlichen Bruttolohn des Dienstnehmers und der Beitragsgrundlage der vor Beginn der Kurzarbeit zu entrichtenden Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Diese Maßnahme ist mit 1.7.2009 in Kraft getreten und ist bis 31.12.2012 befristet.

Das Arbeitsmarktpaket wird mit folgenden Maßnahmen abgerundet:

  • Arbeitslosenversicherungsbeitrag: der Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages wird ab dem 1.9.2009 erst bei Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben eintreten (bisher 57. Lebensjahr).
  • Bonus/Malus System: mit 1.9.2009 wurde das Bonus/Malus System abgeschafft. Somit gibt es für die Einstellung von älteren Arbeitnehmern (ab 50. Lebensjahr) keine Begünstigungen mehr (Entfall des DG-Anteils des Arbeitslosenversicherungsbetrages) sowie keinen Malus (Sonderbeitrag) für die Freisetzung von selbigen Mitarbeitern.

Bild: © dusk - Fotolia

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
Zum Seitenanfang