2017
2016
Geringfügigkeitsgrenze täglich
entfällt
31,92
Geringfügigkeitsgrenze monatlich
425,70
415,72
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich
638,55
623,58
Höchstbeitragsgrundlage täglich
166,00
162,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich
(laufender Bezug)
4.980,00
4.860,00
Höchstbeitragsgrundlage jährlich
für Sonderzahlungen
(echte und freie Dienstnehmer)
9.960,00
9.720,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich
für freie Dienstnehmer
(ohne Sonderzahlungen)
5.810,00
5.670,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Mit Beginn des Jahres 2017 gehört die tägliche Geringfügigkeitsgrenze der Vergangenheit an. Ab diesem Zeitpunkt ist daher für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze heranzuziehen.
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