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Die Elektronische Zustellung ab 01.01.2020
Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.
(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)
Ab 1. Jänner 2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden (§ E-Government-Gesetz) in Kraft. Alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen (z.B. im Rahmen des Meldewesens), müssen ab diesem Zeitpunkt elektronische Zustellungen von bundesbehördlichen Dokumenten an Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen ermöglichen.
Ausgenommen sind nur jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze (jährlicher Umsatz unter € 30.000,00) nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind oder das Unternehmen verfügt über keinen Internetanschluss.
Hat Ihr Unternehmen einen eigenen FinanzOnline Zugang?
Können Sie diese Frage mit NEIN beantworten wird sich für Sie nichts ändern. Sie erhalten weiterhin alle behördlichen Schriftstücke (Strafmandate, gerichtliche Vorladungen etc.) wie gewohnt per Post.
Wenn ja, haben Sie für die DATABOX Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt?
Falls Sie auch diese Frage mit JA beantworten, wurden Sie automatisch in das Teilnehmerverzeichnis des USP aufgenommen und Ihr Unternehmen ist für die elektronische Zustellung angelegt.
Schriftstücke von Behörden (Strafregisterauszug, Meldebestätigung etc.) und Unternehmen (Kaufverträge, Polizzen etc.) empfangen sie ab 01.01.2020 über Ihr kostenloses elektronisches Postfach beim Unternehmerserviceportal (USP).
Wenn ein elektronisches Dokument für Sie einlangt, erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail. Falls Sie sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beim USP registriert haben, wäre genau dann der richtige Zeitpunkt, damit Sie Ihr Dokumente einsehen können.
Falls Sie die obige Frage betreffend der hinterlegten E-Mail-Adresse mit NEIN beantworten, wurden Sie nicht in das Teilnehmerverzeichnis aufgenommen und Sie erhalten Ihre behördlichen Schriftstücke weiterhin mit der Post zugestellt, sofern keine elektronische Zustellmöglichkeit vorliegt.
Für die Nichtregistrierung beim USP sind im Moment keine Strafen vorgesehen.
Wie funktioniert die Registrierung im USP?
Wenn wir Ihnen bei der Erstellung eines USP-Zugangs für die Gesellschaft behilflich sein sollen oder Sie noch Fragen haben, so bitten wir Sie um kurze Rückmeldung.
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