Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Klienten-Info - Suche

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.steuerviertel.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Anwendung Gaststättenpauschalierungsverordnung bis einschließlich Veranlagung 2012


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Oktober 2012

Anwendung Gaststättenpauschalierungsverordnung bis einschließlich Veranlagung 2012

In der KI 05/12 haben wir darüber berichtet, dass der Verfassungsgerichtshof Teile der Gaststättenpauschalierungsverordnung als gesetzwidrig aufgehoben hat. Die Aufhebung tritt - sofern bis dahin keine Nachfolgeregelung erlassen wurde - mit 31.3.2012 in Kraft. Zwischenzeitlich hat der UFS (Entscheidung vom 9.7.2012, GZ RV/0245-I/12) die Anwendbarkeit der Verordnung generell mit der Begründung abgelehnt, dass diese eine unionswidrige Beihilfe darstellt. Eine solche Sichtweise hätte auch Unsicherheit für die noch offenen Veranlagungen bzw. die Behandlung im Jahr 2012 zur Folge gehabt. Erfreulicherweise hat das BMF auf Anfrage der Kammer der Wirtschaftstreuhänder nun schriftlich mitgeteilt, dass die Gaststättenpauschalierungsverordnung, wie im Spruch des VfGH vorgesehen, bis einschließlich der Veranlagung 2012 weiter angewendet werden kann. Da für die Zeit nach 2012 noch keine Nachfolgeregelung in Sicht ist, sollten Gastgewerbebetriebe sich darauf einstellen, ab 2013 neben den Aufzeichnungen über die Umsätze auch genaue Aufzeichnungen über die Ausgaben führen zu müssen.

Bild: © Xuejun li - Fotolia

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
Zum Seitenanfang