Sie erwarten im Jahr 2020 insgesamt einen Verlust aus Ihren betrieblichen Einkünften? Dann gibt es heuer die Möglichkeit, diesen Verlust in das Jahr 2019 rückzutragen. Somit wäre es möglich, dass Sie zu zahlende bzw. bereits bezahlte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer für das Jahr 2019 (teilweise) wieder rückerstattet bekommen.Mehr erfahren
Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen ist die Planung von Veranstaltungen derzeit mit einem erheblichen Risiko verbunden. Darum wurde ein Schutzschirm für die Veranstalterbranche erarbeitet.Mehr erfahren