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Unterstützung aus dem Existenzsicherungsfonds der Wirtschaftskammer Niederösterreich max. EUR 5.000,00/Unternehmen

Wie bereits ausgeführt, gibt es eine weitere Unterstützungsmaßnahme, deren Eckpunkte wir hier darstellen wollen:

Unterstützung aus dem Existenzsicherungsfond seitens der Wirtschaftskammer

Eine Antragstellung ist bis 6 Monate ab Ende des Umsatzrückganges – bis spätestens 31.12.2020 – aufgrund COVID-19 möglich.

Antragsberechtigt sind Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Niederösterreich mit mindestens 2 Jahren Mitgliedschaft (zum Zeitpunkt der Antragstellung)

  • Höchstens 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) (ACHTUNG: Die Anzahl der Mitarbeiter ist absolut zu sehen, dies bedeutet, das Unternehmen unterliegt einer Gesamtbetrachtung; Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte werden nicht, Teilzeitbeschäftigte anteilig eingerechnet)
  • Aus Gründen der Plausibilitätsprüfung benötigen wir den Jahresumsatz sowie Lohn- und Gehaltssumme der letzten 2 Jahre (2018 und 2019). Die Angaben der Antragsteller sind ausreichend – kein weiterer Nachweis erforderlich.
  • Basis für die Unterstützungshöhe ist der monatliche Umsatzrückgang im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresmonaten.
  • Die Antragsstellung aufgrund des Hilfefalles COVID-19 ist pro Unternehmen nur einmalig möglich.
  • Bis zu EUR 5.000,- Unterstützungshöhe pro Unternehmen (eine Einschätzung der Unterstützungshöhe ist derzeit nicht möglich).

Seitens der Wirtschaftskammer wird empfohlen, mit der Antragsstellung noch abzuwarten, bis die tatsächlichen Zahlen vorliegen. Dies hat v. a. den Sinn, dass die Unterstützung aufgrund des Verdienstentganges berechnet wird und zu einem späteren Zeitpunkt höher ausfallen kann.

Ansonsten wird noch von Regierungsseite beschlossen, wie die Unterstützungsmaßnahmen für EPU ablaufen.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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