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Umstieg ins neue Gehaltssystem Handel

Liebe Klientin, lieber Klient!

Wie Sie wissen, rückt das Ende der Frist für den Umstieg von der Gehaltsordnung ALT in das Gehaltssystem NEU für Angestellte im Handel immer näher (01.01.2022). Aus diesem Anlass möchten wir Ihnen hiermit eine kompakte Zusammenstellung der wichtigsten Informationen über die notwendigen Schritte und die Funktionsweise der Überleitung ins neue Gehaltssystem zur Hand geben.

Wir ersuchen Sie, die Informationen genau zu lesen, um Fehler im Zuge des Umstiegs möglichst zu vermeiden! Bei Zweifelsfragen ist unbedingt der Kollektivvertragstext zu Rate zu ziehen (zur leichteren Auffindbarkeit der maßgeblichen Textpassagen finden Sie die wichtigsten Auszüge aus dem Kollektivvertrag im Anschluss an diese Erläuterung).

Wir hoffen, Ihnen mit dieser kompakten Darstellung einen guten Überblick und eine hilfreiche „Bedienungsanleitung“ für den Umstieg von der alten Gehaltsordnung in das neue Gehaltssystem im Handel geben zu können.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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