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Kurzarbeit Zeitaufzeichnungen / Erstellung Personalverrechnung

Für die laufende Abwicklung der AMS-Kurzarbeitsförderung sind folgende Arbeiten erforderlich:

  • Sie müssen für Ihr Unternehmen beim Arbeitsmarktservice ein eAMS-Konto einrichten. Falls dies schon geschehen ist, geben sie uns als Rechtsvertretung an und leiten uns die Zugangsdaten weiter.
  • WICHTIG: Bitte vollständige und lückenlose Arbeitszeitaufzeichnungen führen, es werden im Anschluss alle Betriebe überprüft. Bei fehlenden bzw. nicht korrekten Aufzeichnungen wird vom AMS Meldung an die Finanzpolizei erstattet.
  • WICHTIG: Vor beziehungsweise während der Kurzarbeit sollte ein allfälliges Zeitguthaben sowie ein Resturlaub aus Vorjahren von den Arbeitnehmern konsumiert werden. Da der Urlaubsverbrauch beziehungsweise der Verbrauch von Zeitguthaben vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden kann, haben Arbeitgeber lediglich ein ernstliches Bemühen um eine Zeitausgleich/Urlaubsvereinbarung nachzuweisen. Urlaub und ZA muss somit nicht zwingend verbraucht werden. Im Zuge eines Urlaubs oder Zeitausgleichabbaus während der Kurzarbeit wird das Entgelt aber auf Basis der bisherigen Arbeitszeit vor der Kurzarbeit bezahlt! Die Folge ist allerdings, dass insoweit keine Förderung zusteht.
  • Für jeden Monat (am 28. des Folgemonats) der Kurzarbeit ist eine elektronische Abrechnungsliste zu erstellen und an das AMS über das eAMS Konto zu übermitteln. In dieser Abrechnungsliste sind sämtliche für die Überprüfung der Förderung durch das AMS erforderlichen Daten anzuführen, wie z. B. monatlicher Arbeitsverdienst einschließlich anteiliger Sonderzahlungen, Summe der Arbeitszeitausfallstunden, der für die Förderung maßgebliche Pauschalsatz und die vom Unternehmen ausbezahlte Kurzarbeitsunterstützung. Um diese Abrechnung korrekt erstellen zu können, benötigen wir die Zeitaufzeichnungen der Dienstnehmer so rasch als möglichJe später wir die Zeitaufzeichnungen erhalten, desto später können die von uns auf Basis der Zeitaufzeichnungen erstellten Abrechnungen an das AMS übermittelt werden. Rechnen Sie damit, dass die Einreichung in weiterer Folge vom AMS verzögert bearbeitet wird, was sich unter Umständen auf den Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung auswirkt!
  • Am Ende der Förderzeit ist ein Durchführungsbericht zu erstellen, der vom Betriebsrat bzw. von den Arbeitnehmern zu unterschreiben ist. In diesem Bericht ist abschließend zu bestätigen, dass sämtliche Fördervoraussetzungen tatsächlich erfüllt worden sind, also insbesondere die Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes bzw. die Beachtung der Behaltepflicht und die Einhaltung der Arbeitszeitquote (10 % bis 90 %).

Wie die laufende monatliche Lohnverrechnung erstellt werden kann, damit das Gehalt auch in Zukunft fristgerecht beim Dienstnehmer ist und dies auch mit der Abrechnung für das AMS zusammenpasst, muss noch geklärt werden. Weitere Informationen folgen.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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