Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Informationen zum Corona-Familienhärteausgleich 2020

Seit 15.04.2020 ist ein Antrag für den Corona-Familienhärteausgleich 2020 möglich.

Wir empfehlen, diesen sofort zu beantragen mittels Formular Link zum Formular (zu finden unter Downloads).

Dieses Formular unterschrieben gemeinsam mit folgenden Unterlagen an die Mailadresse corona-hilfe(at)bmafj.gv.at schicken:

  • Scan der Bankkarte (als Nachweis der Bankverbindung)
  • Wenn arbeitslos: Lohn – oder Gehaltszettel per 28.02.2020 und Arbeitslosengeldbescheid
  • Wenn Kurzarbeit: Lohn – oder Gehaltszettel per 28.02.2020 und Kurzarbeitsnachweis
  • Wenn selbstständig: Einkommensteuerbescheid 2017 und Fördermitteilung der WKO (Bestätigungsmail Härtefallfonds zu Phase 1 oder Phase 2)
  • Einkommensbeleg für den jeweils anderen im Haushalt lebenden Elternteil vom März 2020

Voraussetzungen:

  • Familie mit Hauptwohnsitz in Österreich
  • Ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist arbeitslos, in Kurzarbeit oder Bezieher des Härtefallfonds der WKO
  • Familienbeihilfenbezug für mindestens 1 Kind
  • Zuwendungen werden nicht gewährt, wenn Einkommensgrenzen (Beträge netto) überschritten werden:
    • Einelternhaushalt + 1 Kind 1.600,00 €
    • Einelternhaushalt + 2 Kinder 2.000,00 €
    • Einelternhaushalt + mehr Kinder 2.800,00 €
    • Paar + 1 Kind 2.400,00 €
    • Paar + 2 Kinder 2.800,00 €
    • Paar + mehr Kinder 3.600,00 €

Höhe der Zuwendung:

Zur Ermittlung der Höhe der Zuwendung wird als Basis ein Familienfaktor errechnet, der aus der Zusammensetzung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie gebildet wird – Faktor 1 für den/die Antragsteller/in Faktor 0,6 für den zweiten Elternteil, 0,4 für alle Kinder unter 10 Jahren, Faktor 0,6 für alle Kinder zwischen 10 und 15 Jahren, Faktor 0,8 für alle Kinder über 15.

Dieser Familienfaktor wird mit 300 multipliziert und ergibt die monatliche Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie, maximal jedoch 1.200 € pro Monat.

Infos:

  • Maximal werden € 1.200 pro Monat ausbezahlt (höchstens 3 Monate)
  • Es ist noch nicht klar, wann die Auszahlung erfolgt
  • Es gibt keine Informationen darüber, wie das Einkommen bei Selbstständigen berechnet wird

Quelle: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
Zum Seitenanfang