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Härtefallfonds Phase 2 – Landwirtschaft

Sehr geehrte Klienten,

von Seiten der Landwirtschaftskammer wurden wir informiert, dass es ab sofort möglich ist, Anträge um Unterstützung aus dem Corona-Härtefallfonds im Rahmen der Phase 2 zu stellen.

Grundsätzlich ist der Härtefallfonds auf bestimmte Betriebe ausgerichtet, wo durch den Wegfall des Einkommens die Bestreitung des täglichen Lebens in Gefahr steht (Vorliegen einer Existenzgefährdung, akute Liquiditätsengpässe).

Im Vergleich zur Phase 1 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. So können nun beispielsweise auch Nebenerwerbsbetriebe (Mehrfachversicherung liegt vor; höhere Nebeneinkünfte als Geringfügigkeit) unterstützt werden.

Die Antragsstellung erfolgt wie in der 1. Phase weiterhin online über das eAMA-Portal (www.eama.at). Nähere Informationen (Richtlinie, Fragen-/Antwortensammlung) finden Sie auf der AMA-Homepage unter www.ama.at.

Bevor Sie eine Antragstellung vornehmen, überprüfen Sie jedenfalls, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen (z. B. Umsatzeinbuße um mehr als 50 % bezogen auf Vergleichszeitraum im Vorjahr) und diese auch mit entsprechenden Unterlagen belegen können.

Im Anhang finden Sie die gültige Förderrichtlinie inkl. Muster des Förderansuchens.

Eine Beantragung von Mitteln aus dem Härtefallfonds ist ausschließlich für Betriebe mit folgenden Einkommensschwerpunkten möglich:

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, die höhere Fremdarbeitskosten für die Anlage, Pflege und Beerntung von Spezialkulturen zu tragen haben
  • Betriebe, die Privatzimmer oder im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugten, dieses aber durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 nicht mehr zur Abholung kommt

Weiters muss der Betrieb von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sein, das bedeutet:

  • Von einem behördlichen angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum Vergleichsmonat des Vorjahres oder
  • eine Kostenerhöhung von mindestens 50 % zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften

Mit der Abwicklung wurde die Agrarmarkt Austria beauftragt – nähere Informationen (Richtlinie, Fragen-/Antwortensammlung sowie die Online-Antragstellung) auf der AMA-Homepage unter www.ama.at.

Natürlich bieten wir Ihnen als Service an, dass wir dies für Sie erledigen; leider liegen die endgültigen Voraussetzungen für die Beantragung noch nicht vor, weshalb wir Ihnen diesbezüglich noch keinen Fixpreis nennen können. Aufgrund der derzeitigen Informationen gehen wir für die Beantragung betreffend Phase 2 von Kosten in Höhe von max. EUR 100,00 zuzüglich Umsatzsteuer aus.

Wir bitten Sie um Rückmeldung, wenn wir die Beantragung für Sie erledigen sollen und bitte in dieser E-Mail um Übermittlung von

  • IBAN, BIC auf den der Zuschuss ausbezahlt werden soll sowie
  • eines Scans/Fotos eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins von Ihnen
  • Branche
  • Mitarbeiteranzahl
  • Höhe Einheitswert
  • Bestätigung, dass mit der Förderung keine Überschreitung der De-minimis Regeln gegeben ist
  • Bestätigung, dass keine Versicherung für Umsatzausfälle aufkommt

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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