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Formlose Abmeldung für GIS-Gebühren

Für Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise schließen müssen/mussten, wurde hinsichtlich deren laufende GIS-Meldung (GIS-Gebühren) mit der Gebühren Info Service GmbH (GIS) folgende möglichst unbürokratische Handhabung vereinbart:

  • Die GIS hat sich bereit erklärt, bei allen Unternehmen, die aufgrund der Regierungsvorschriften ihren Betrieb einstellen müssen/mussten (darunter fallen auch all jene Betriebe, die aufgrund massiver Umsatzeinbußen „freiwillig“ schließen), die GIS-Abmeldung zu akzeptieren, ohne dass umfangreiche Unterlagen beizubringen sind. Da aufgrund der Krise reicht hier für eine temporäre Abmeldung ein formloses Schreiben (E-Mail an kundenservice@gis.at) des von der Schließung betroffenen Betriebes an die GIS oder alternativ ein Anruf auf der Service-Hotline unter 0810 00 10 80 mit Nennung der Teilnehmernummer 1 sowie einer kurzen Sachverhaltsdarstellung.
  • Nach Erhalt dieser formlosen Abmeldung meldet daraufhin die GIS die Betriebe per 31. März 2020 ab und per 1. Juli 2020 wieder automatisch an. Da im Zeitraum zwischen 1. April und 30. Juni 2020 kommt es hier zu keinerlei Zahlungsverpflichtung!
  • Sollte das Unternehmen bis zum 1. Juli 2020 den Betrieb aus welchen Gründen auch immer nicht wieder aufnehmen, ist die GIS davon gesondert in Kenntnis zu setzen. Diese wird dann der individuellen Situation entsprechend weiter vorgehen.
  • Laut Rundfunkgebührengesetz (RGG) ist die GIS unmittelbar davon zu verständigen, wenn am jeweiligen Standort keine Rundfunkempfangsanlagen mehr betrieben werden. Auch in diesem Punkt konnten wir mit der GIS vereinbaren, dass den Zeitpunkt der Meldung an die GIS betreffend kulant vorgegangen wird. Da falls der Betrieb nachweislich geschlossen war, wird die Abmeldung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein!

1) Die zehnstellige Teilnehmernummer ist auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich. Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer wird Ihnen Ihre Teilnehmernummer auch telefonisch oder schriftlich von der GIS mitgeteilt.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier beim Veranstalterverband Österreich.

Quelle: http://www.vvat.at/37-gesamtvertrag/193-gis-und-corona-krise

Disclaimer: Diese Infos sind ein kostenloses Service Ihres Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es können daraus keinerlei Haftungsansprüche, insbesondere von Autoren, Mitarbeitern oder Verlag geltend gemacht werden. Diese Info stellt eine Basisinformation dar, die eine detaillierte Information und Beratung nicht ersetzen kann. Gerne beraten wir Sie dazu im Detail.

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+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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