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Förderungen beantragen – folgendes ist zu beachten!

Wenn Ihr Unternehmen von Covid-19 betroffen ist und Sie eine Förderung beantragen möchten, beachten Sie dabei bitte folgende Reihenfolge:

1. Schritt: Antrag Härtefallfonds

Unter den Voraussetzungen, die die Wirtschaftskammer veröffentlicht, hat https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html kann der Härtefall-Fonds beantragt werden. Es ist eine Erste-Hilfe Maßnahme, wo EINMALIG € 500 oder € 1.000 ausbezahlt werden.

2. Schritt: Antrag Notfallfonds

Unternehmen können ab Mitte April mit Geld aus dem Notfallfonds rechnen. Der Fonds ist mit 15 Milliarden Euro dotiert. Dieser Fonds wird nicht nur für Personen, sondern auch direkt für die Unternehmen sein. Nähere Details folgen.

3 Schritt: Antrag Existenzsicherungsfonds (für Niederösterreich)

Abhängig vom Umsatzrückgang und Branchenzugehörigkeit gibt es von der Wirtschaftskammer Niederösterreich einen EINMALIGEN Existenzsicherungszuschuss von bis zu € 5.000 Euro pro Unternehmen. Zu beachten ist weiters, dass ein tatsächlicher Umsatzrückgang durch COVID 19 nachgewiesen werden muss. Da die Antragstellung nur EINMAL möglich ist, weisen wir darauf hin, dies erst NACH der Coronakrise zu tun.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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