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Fördercall “Gastgeber – Hygienemaßnahmen”

Auf bis zu (weiteren) EUR 1.500,00 Förderung können die, die Voraussetzungen der Wirtschaftskammer erfüllen.

Hier kurz zusammengefasst:

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind

  1. Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer NÖ
    mit aktiver Gewerbeberechtigung,
  2. PrivatzimmervermieterInnen, deren Privatunterkünfte im Rahmen der Aktion
    „Qualifizierung und Vermarktung im ländlichen Tourismus“ bereits kategorisiert sind,
  3. Campingbetriebe in der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe sowie
  4. Ausflugsziele, die Partner der Niederösterreich-CARD und/ oder Mitglieder der Top-
    Ausflugsziele sind,

und die an einem Standort in Niederösterreich in qualitätsverbessernde Hygienemaßnahmen investieren.

Gegenstand der Förderung

Fördergegenstand sind Investitionen und Hygienemaßnahmen als Schutzmaßnahme gegen
Infektionen (z. B. Anschaffung von Desinfektionssäulen, berührungslose Spender zur
Handdesinfektion mit Abfallbehälter, Gesichtsvisiere, MNS-Masken, Glas- oder Plexiglaswände
(„Spuckschutz“), Desinfektionsmittel, berührungslose Armaturen, einzelverpackter Ersatz für
Menagen, etc.).

Die Antragstellung erfolgt bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich bzw. beim
Landesverband für Urlaub am Bauernhof und Privatzimmervermietung in Niederösterreich.

Wie immer. first-come, first serve…

Das verfügbare Budget ist durch den Fonds festzulegen, die Anträge werden in der Reihenfolge
des Einlangens behandelt.

Die Einreichfrist endet, wenn das für den Call vorgesehene Budget ausgeschöpft ist, spätestens
aber am 31.12.2020.

(Quelle: https://www.wko.at/branchen/noe/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/foerdcall-gastgeber-hygienemassnahmen.html)

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+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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