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Atemschutzmasken steuerfrei – 0 % Umsatzsteuer ab 13. April 2020

Gemäß den Informationen des Bundesministeriums für Finanzen werden Atemschutzmasken ab dem 13.04.2020 steuerfrei gestellt.

Nach Rücksprache mit unserem zuständigen Finanzamt erfolgt die laut mündlicher Auskunft durch den bundesweiten Fachbereich dadurch, dass ein neuer Steuersatz, eben mit 0 %, eingeführt wird. Somit sind in der gesamten Unternehmerkette bis hin zum Endverbraucher keinerlei Vorsteuerberichtigungen durchzuführen und vom Endkunden keine Umsatzsteuer zu entrichten.

Eine genaue Definition, was unter Atemschutzmasken/Mund-Nasen-Schutzmasken fällt, liegt noch nicht vor, womit wohl die herkömmliche Definition betreffend der Einordnung ausschlaggebend sein wird.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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