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Arbeitsrechtliche Informationen zur SARS-CoV-2-Pandemie

Leider trifft die SARS-CoV-2-Pandemie die Wirtschaft und damit uns alle – zwar derzeit noch in unterschiedlichem Ausmaß – extrem.

Aus diesem Grund haben wir eine Zusammenfassung der arbeitsrechtlichen Information zur SARS-CoV-2-Pandemie erstellt und werden diese weiterhin auf unserer Homepage/unserem Blog aktuell halten.

Wir sind davon überzeugt, dass eine in Panik verfallen kein guter Nährboden für Entscheidungen ist, ein Abwarten, was passiert uns jedoch vermutlich auch nicht zu den besten Weg bringt. Ein sinnvoller wirtschaftlicher Weg ist vermutlich nicht, auf eine rasche Herstellung der Normalität zu warten und sich einen „Berg“ an Verpflichtungen anzuhäufen da dieser dann vermutlich unendlich groß und damit unbezwingbar wird. Unseres Erachtens sind dringend Maßnahmen zu setzen, um die variablen Kosten (insbesondere Mitarbeiterstundenanzahl) den geänderten Bedürfnissen anzupassen (insbesondere Kurzarbeit, Überstunden-, Urlaubsabbau bzw. Freisetzungen mit Wiedereinstellungszusagen) sowie die anderen Fixkosten (insbesondere Leasingentgelt und Kreditraten durch Verlängerung der Laufzeit, etc.) zu reduzieren bzw. sofern notwendig um Überbrückungsfinanzierungen (eventuell mit AWS-Haftungen) anzusuchen.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
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