Artikel zum Thema: Steuerr�ckst�nde
Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände und -guthaben 2005
Ab 1. Oktober 2006 sind für Steuerrückstände (EStund KöSt)aus der Veranlagung 2005 3,97% Anspruchszinsen fällig. Auf Grund der aktuellen Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,67% beträgt ab11. Oktober 2006 der Zinssatz für Stundungszinsen 7,17% , Aussetzungszinsen4,67% sowie Anspruchszinsen 4,67%. Die Zinsen werdenaber erst dann belastet, wenn sie € 50,- übersteigen. Sie können durch Anzahlung vermieden werden. Die rechtzeitigeAbgabe der Steuererklärung gewährleistet jedoch nicht eine Vermeidungder Zinsen, da eine etwaige Verzögerung des Steuerbescheides zulasten desSteuerpflichtigen geht. Für den Vorschreibungszeitraum besteht aber eineObergrenze von 48 Monaten. Steuerguthaben werden gleichfalls mit 4,67%verzinst, woraus eine attraktive KESt-freie Verzinsung resultiert. Nachforderungs- undGutschriftszinsen sind lt. Rz 4852 EStR steuerneutral.
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