Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Artikel zum Thema: Instandsetzungsaufwendungen

Februar 2009

Keine Sonderausgaben bei selbst durchgeführter Wohnraumsanierung

Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum (einschließlich Instandsetzungsaufwendungen, energiesparende Maßnahmen, Herstellungsaufwendungen) sind dann als Sonderausgabe absetzbar, wenn die Sanierung im unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist. Wie der UFS (GZ RV/2699-W/08 vom 10.12.2008) jüngst bestätigt hat, erfüllen Materialrechnungen alleine nicht diese Voraussetzung. Es ist somit kein Sonderausgabenabzug bei Selbstmontage möglich! Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige die Beauftragung eines Professionisten nicht leisten kann oder die Eigenmontage wesentlich billiger kommt. Hintergrund dieser rigorosen Bestimmung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit c EStG) ist die Bekämpfung von Pfusch.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns für all Ihre Steuerfragen!

+43 (0) 50 256 55 officesteuerviertel.at
Zum Seitenanfang