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Artikel zum Thema: Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

Mai 2014
Kategorien: Klienten-Info

Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung sowie des Zuschlages nach dem IESG

Aufgrund eines gesetzlichen Initiativantrags wurde vom Nationalratsplenum am 27.3.2014 die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung und des Zuschlags nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) beschlossen. Ab dem 1.7.2014 reduziert sich der Beitrag zur Unfallversicherung um 0,1% auf 1,30% (derzeit noch 1,40%); der IESG-Beitrag verringert sich ab dem Beitragsjahr 2015 ebenfalls um 0,1% von derzeit 0,55% auf 0,45%. Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und für alle der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Versicherten (damit auch für freie Dienstnehmer) zu leisten. Beide Beitragsreduktionen, die in Summe geschätzte Effekte von jährlich etwa 200 Mio. € haben, führen zu einer Verringerung der Lohnnebenkosten und sind daher zu begrüßen.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia

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