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Artikel zum Thema: Dienstleistungsbetriebe

August 2016
Kategorien: Klienten-Info

Energieabgabenvergütung - Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) - rückwirkender Antrag an das Finanzamt?

Österreich hat ein Gerichtsverfahren beim EuGH verloren, in dem ein Hotelbetreiber die Energieabgabenvergütung  eingeklagt hatte. Es besteht deshalb die Hoffnung, dass auch Dienstleistungsbetriebe rückwirkend ab 2011 Anträge auf Energieabgabenvergütung nachträglich stellen können. Nur in Fällen von hohem Energieeinsatz wird eine Antragstellung sinnvoll sein. Die Antragsfrist für das Jahr 2011 endet am 31.12.2016. Es ist noch nicht bekannt, wie die Österreichische Finanzverwaltung  mit dem Urteil des EuGH umgehen wird. Um die Chance auf mögliche Rückvergütung von bereits bezahlten Energieabgaben nicht zu verwirken, empfehlen wir aufgrund der neuen Rechtslage die  Kontaktaufnahme  mit Ihrem Steuerberater um Chancen und Risken eines rechtzeitigen Antrags  an das Finanzamt abschätzen zu können.

Bild: © ki33 - Fotolia

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