Artikel zum Thema: Besch�ftigungsbonus
Beschäftigungsbonus - Antragstellungen noch bis 31.1.2018 möglich
Die Bundesregierung hat am 1.1.2018 die Redimensionierung des Beschäftigungsbonus beschlossen. Bitte beachten Sie folgende Informationen:
- Anträge im Programm Beschäftigungsbonus können noch bis 31.1.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden am aws-Fördermanager erforderlich. Begonnene aber noch nicht abgesendete Anträge können nach dem 31.1.2018 nicht mehr entgegengenommen werden.
- Neuanträge und Antragserweiterungen werden vom Austria Wirtschaftsservice chronologisch abgearbeitet, d.h. nach dem Datum ihres Einlangens. Die Ausstellung der Förderungszusagen werden unmittelbar nach der noch zu erfolgenden Genehmigung der im Hinblick auf die Programmlaufzeit anzupassenden Förderungsrichtlinie beginnen.
- Ersatzarbeitskräfte können auch nach dem 31.1.2018 über den aws-Fördermanager erfasst werden. Hierbei handelt es sich um Nachfolgerinnen und Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vorzeitig aus dem Unternehmen ausgetreten sind. Ersatzarbeitskräfte treten zu gleichen Konditionen in die Förderung ein.
Quelle: Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Bild: © a_korn - Fotolia
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